Deutschlands größtes evangelisches Erwachsenenbildungswerk mit zahlreichen Angeboten heißt Sie herzlich willkommen!

Seminarberatung

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen unseres Veranstaltungsprogramms und unseren Weiterbildungen.

Die Mitarbeiter/-innen unserer Geschäftsstelle sind Ihnen behilflich und vermitteln Sie an die zuständigen Studienleiter/-innen.

Sollten Sie uns einmal nicht direkt erreichen rufen wir Sie gerne zurück oder melden uns per E-Mail.

Die Ansprechpartner/-innen der Regionalstellen stehen Ihnen ebenfalls für die regionalen Veranstaltungen zur Beratung zur Verfügung. Brauchen Sie hierzu Hilfe, sprechen Sie uns gerne an.

Weiterbildung finanzieren

Weiterbildung kostet – und nicht immer übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Wer auf eine Finanzierungshilfe angewiesen ist, kann auf Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen oder zumindest die eigenen Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Hier finden Sie weitere Hinweise.

Finanzielle Unterstützung für Kurse - Sprechen Sie uns an!

Die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V. richtet seine Bildungsarbeit in christlicher Verantwortung danach aus, Menschen "zu einem sozialen und verantwortungsvollen Zusammenleben in der Gesellschaft" (Zitat: Leitbild des EBW) zu befähigen. Wir möchten Teilhabe für alle ermöglichen!


Auch für bestimmte Bildungsangebote haben Sie die Möglichkeit, uns in der Geschäfts- und Studienstelle auf Ermäßigungen, Förderfonds etc. anzusprechen. Entscheidungen über Ermäßigungen werden auf Einzelfallbasis nach individueller Rücksprache mit uns getroffen. Sprechen Sie uns gerne an!

Steuern sparen

Wer für Weiterbildung Geld bezahlt und Steuern abführt, kann sich einen Teil davon vom Fiskus zurückholen. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisekosten zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 1230 Euro. Erst wenn die Kosten für Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit) darüber liegen, lohnt sich das Quittungssammeln. Fort- und Weiterbildungskosten sind in voller Höhe als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Mehr Informationen unter:
www.wiso-sparbuch.de

Bildungscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insbesondere Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und kleinen Unternehmen einen Zuschuss zu den Ausgaben (50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro je Bildungsscheck) für eine berufliche Weiterbildung. Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Beim Bildungsscheckverfahren gibt es zwei Zugänge: den individuellen Bildungsscheck, bei dem die Weiterbildungskosten von Einzelpersonen getragen werden, sowie den betrieblichen Bildungsscheck, bei dem das Unternehmen die Weiterbildungskosten für seine Beschäftigten übernimmt.

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?

Im individuellen Zugang gelten die folgenden Konditionen für die Beantragung eines

Bildungsschecks NRW:

·        Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

·        Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die die Fördervoraussetzungen erfüllen:

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.

Im betrieblichen Zugang gelten die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:

 

·   DDer betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben eineberuflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.

·       Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen:

Sitz/Arbeitsstätte: Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.

Betriebsgröße: Das Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.

Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden). Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.

 Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.


·    Der Bildungsscheck wird vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin eingereicht.

 

Wie erhalte ich den Bildungsscheck NRW?

 

Die Ausgabe von Bildungsschecks erfolgt durch autorisierte Bildungsscheck-Beratungsstellen nach den jeweils individuellen Weiterbildungsbedarfen und Fördervoraussetzungen der Bildungsscheck-Interessent*innen, die in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

 

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

 

Sowohl für individuelle wie auch für betriebliche Bildungsschecks empfehlen wir, zunächst telefonisch einen Termin mit der ausgesuchten Beratungsstelle zu vereinbaren.

 

Weitere Informationen erhalten Sie am Infotelefon der beruflichen Weiterbildung unter 0211 837-1929 (Erreichbar montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr).

 

Wie gehe ich bei der Beantragung am besten vor?

 

1.    Wenn Sie sich für eines unserer Angebote interessieren, sprechen Sie uns bei Bedarf an, um die allgemeinen Fördervoraussetzungen zu klären.

 

2.    Sie führen vor Ihrer Anmeldung ein persönliches Beratungsgespräch in einer autorisierten Beratungsstelle und weisen auf das gewünschte Weiterbildungsangebot (Flyer, Programmheft, Webseite usw.) hin. So kann der Name der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V. neben zwei weiteren Anbietern auf dem Bildungsscheck vermerkt werden, den Sie dort persönlich entgegennehmen

 

3.    Sie reichen Ihren Original-Bildungsscheck, möglichst direkt mit Ihrer Anmeldung, in der Geschäfts- und Studienstelle der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V. vor Kursbeginn ein.

 

4.    Wichtiger Hinweis: Bildungsschecks können von Weiterbildungseinrichtungen nur zur Erstattung eingereicht werden, wenn der Eigenanteil nachweislich bereits beglichen worden ist.

 

Ihr Ansprechpartner in der Geschäfts- und Studienstelle der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V. ist Herr Uwe Optenhövel.

(uwe.optenhoevel@ebwwest.de, 0231 5409-42)

Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehn

Wer Ansparvermögen, das im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes gefördert wird, vor Ende der Sperrfrist für berufliche Weiterbildung verwendet – etwa um den Eigenanteil zur Bildungsprämie aufzubringen – der erhält trotzdem die Arbeitnehmersparzulage. Für das sogenannte Weiterbildungssparen gelten die gleichen Fördergrenzen wie beim Prämiengutschein.

Kostspieligere Weiterbildungen können über ein zinsgünstiges Darlehn finanziert werden. Das Einkommen des Antragstellers spielt bei der Vergabe keine Rolle.

Die Prämiengutscheine und die Spargutscheine sind in rund 450 Beratungsstellen bundesweit erhältlich. Mehr dazu über das Infotelefon Weiterbildung der bundesregierung unter 030 20179090 oder unter:

www.bmbf.de/de/servicetelefon-zur-weiterbildung-1369.html

Weiterführende Informationen zum Thema

Die Stiftung Warentest hat einen Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ die wichtigsten Förderungen auf einen Blick“ als Orientierungshilfe im Förderwald neu aufgelegt. Die Broschüre zeigt übersichtlich, welche Programme für welche Zielgruppe in Frage kommen.

Stiftung Warentest - Leitfaden Weiterbildung finanzieren

Ihr Ansprechpartner

Uwe Optenhövel
Verwaltung (Seminarorganisation,
Integrationskurse, Berufsbezogene Sprachförderung, Öffentlichkeitsarbeit)

Telefon: 0231/5409-42
E-Mail an U. Optenhövel