Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins Evangelisches Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V.
§ 1 (Geltungsbereich)
Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
§ 2 (Leistungen)
- Das Ev. Erwachsenenbildungswerk veranstaltet Angebote der Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung.
- Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
- Das Ev. Erwachsenenbildungswerk verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.
§ 3 (Teilnahmebedingungen)
- Die Veranstaltungen des Ev. Erwachsenenbildungswerkes sind für alle Menschen offen.
- Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
- Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.
§ 4 (Preise)
Die Preise der jeweiligen Veranstaltungen sind in dem Jahresprogramm, in den Einzelausschreibungen (Flyer) und auf der Homepage des Ev. Erwachsenenbildungswerkes (http://www.ebwwest.de) angegeben.
§ 5 (Anmeldung)
- Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei dem Ev. Erwachsenenbildungswerk berücksichtigt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche verbindliche Anmeldebestätigung.
- Sollte eine Veranstaltung im Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmer darüber benachrichtigt und diese können sich für die Veranstaltung innerhalb einer durch das Ev. Erwachsenenbildungswerk gesetzten Frist erneut anmelden.
§ 6 (Zahlung)
- Der Preis der jeweiligen Veranstaltung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Ev. Erwachsenenbildungswerkes unter Angabe des Kassenzeichens und der Rechnungsnummer als Verwendungszweck zu überweisen.
- Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.
- Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Ev. Erwachsenenbildungswerk sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Ev. Erwachsenenbildungswerk anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
§ 7 (Rücktritt des Ev. Erwachsenenbildungswerk)
Das Ev. Erwachsenenbildungswerk ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden nicht erreicht worden ist oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.
§ 8 (Rücktritt des Teilnehmenden)
- Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten.
- Dies hat schriftlich zu erfolgen.
- Wird der Rücktritt erst innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden den vollen Veranstaltungspreis zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer von der Warteliste besetzt werden, ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten.
- Soweit die Teilnehmenden ohne vorherige Rücktrittserklärung an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, steht ihnen kein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises zu.
- Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.
§ 9 (Haftung des Ev. Erwachsenenbildungswrkes)
Die Haftung des Ev. Erwachsenenbildungswerkes für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
§ 10 (Teilnahmebescheinigung)
Die Teilnehmenden erhalten vom Ev. Erwachsenenbildungswerk auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
§ 11 (Datenschutz)
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), DSG-EKD, DSVO und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt.
Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen des Ev. Erwachsenenbildungswerkes verwendet werden. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ihre Da-ten sofort nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden, wenn sie dem Ev. Erwachsenenbildungswerk diesen Wunsch mitteilen.
§ 12 (Schlussbestimmungen)
- Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz des Ev. Erwachsenenbildungswerkes in Dortmund.
- Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

