Weiterbildung finanzieren

Weiterbildung kostet – und nicht immer übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Wer auf eine Finanzierungshilfe angewiesen ist, kann auf Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen oder zumindest die eigenen Weiterbildungskosten steuerlich absetzen.

Steuern sparen

Wer für Weiterbildung Geld bezahlt und Steuern abführt, kann sich einen Teil davon vom Fiskus zurückholen. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisekosten zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Erst wenn die Kosten für Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit) darüber liegen, lohnt sich das Quittungssammeln. Fort- und Weiterbildungskosten sind in voller Höhe als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Mehr Informationen dazu unter www.wiso-sparbuch.de

Bildungsscheck NRW

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Mit dem Einsatz von Bildungsschecks will das Land berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motivieren. Es übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck). Zielgruppe sind Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen mit mindestens einem und höchstens 250 Beschäftigten, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Anspruchberechtigte

  1. Lohn- und Gehaltsempfänger/innen
  2. Geringfügig Beschäftigte (z.B. 400-Euro-Jobber/innen)
  3. Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub bzw. Elternzeit
  4. Mithelfende Familienangehörige (z.B. bei Selbständigen)
  5. Mitarbeitende BetriebsinhaberInnen / EigentümerInnen in den ersten 5 Jahren nach Unternehmensgründung
  6. Berufsrückkehrende (die nicht die Voraussetzungen des § 20 SGB III erfüllen und deshalb nicht von der Agentur für Arbeit gefördert werden können); d.h. Frauen und Männer, die ihren Berufsweg1 wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben.

Wie gehen Sie vor?

  1. Wenn Sie sich für eines unserer Angebote interessieren, sprechen Sie uns an, um die allgemeinen Fördervoraussetzungen zu klären.
  2. Sie führen vor Ihrer Anmeldung ein Beratungsgespräch in einer zugelassenen Beratungsstelle und weisen dabei auf das von Ihnen favorisierte Weiterbildungsangebot hin. So kann der Name des Ev. Erwachsenenbildungswerkes Westfalen und Lippe e.V. neben anderen Anbietern auf dem Bildungsscheck vermerkt werden, den Sie dort persönlich entgegen nehmen.
  3. Sie müssen Ihren Bildungsscheck zusammen mit der Anmeldung in der Geschäfts- und Studienstelle des Ev. Erwachsenenbildungswerkes vor Kursbeginn einreichen.
  4. Wichtiger Hinweis: Bildungsschecks können von Weiterbildungseinrichtungen nur zur Erstattung eingereicht werden, wenn der Teilnehmeranteil nachweislich bereits beglichen worden ist!

Es gibt in Nordrhein-Westfalen flächendeckend Anlaufstellen bei Volkshochschulen, freien Trägern bzw. Wirtschaftsorganisationen und Kammern.

Eine Liste und mehr Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsprämie

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Einen „Prämiengutschein“ mit bis zu 500 Euro Zuschuss zu einem Kurs oder einer Prüfung können Sie jedes Jahr erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Er kann auch für mehrere Seminare genutzt werden, wenn diese zum eingetragenen Weiterbildungsziel passen und die maximale Fördersumme nicht überschreiten.

Mehr dazu unter www.bildungspraemie.info

Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehn

Wer Ansparvermögen, das im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes gefördert wird, vor Ende der Sperrfrist für berufliche Weiterbildung verwendet – etwa um den Eigenanteil zur Bildungsprämie aufzubringen – der erhält trotzdem die Arbeitnehmersparzulage. Für das sogenannte Weiterbildungssparen gelten die gleichen Fördergrenzen wie beim Prämiengutschein.

Kostspieligere Weiterbildungen können über ein zinsgünstiges Darlehn finanziert werden. Das Einkommen des Antragstellers spielt bei der Vergabe keine Rolle.

Die Prämiengutscheine und die Spargutscheine sind in rund 450 Beratungsstellen bundesweit erhältlich. Mehr dazu über die kostenlose Hotline 0800 2623 000 bzw. per E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice.info.

Weiterführende Informationen zum Thema

Die Stiftung Warentest hat einen Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ die wichtigsten Förderungen auf einen Blick“ als Orientierungshilfe im Förderwald neu aufgelegt. Die Broschüre zeigt übersichtlich, welche Programme für welche Zielgruppe in Frage kommen.

Mehr dazu unter www.test.de/weiterbildung