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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V.

§ 1 Geltungsbereich 

Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. 

§ 2 Leistungen 

1. Die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. bietet Angebote der Erwachsenen- und Familienbildung, Fort- und Weiterbildung an. 

2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. 

3. Die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern- bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht. 

§ 3 Teilnahmebedingungen 

1. Die Veranstaltungen der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. sind für alle Menschen offen. 

2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen wie z. B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen. 

3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen. 

§ 4 Teilnahmegebühren 

Die Teilnahmegebühren der jeweiligen Veranstaltungen sind in dem Jahresprogramm, in den Einzelausschreibungen (Flyer) und auf der Webseite www.ebwwest.de angegeben. 

§ 5 Anmeldung 

1. Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. berücksichtigt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche verbindliche Anmeldebestätigung. Erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. kommt der Vertrag zustande. 

2. Sollte eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmenden darüber informiert und können sich für die Veranstaltung innerhalb einer durch die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. gesetzten Frist erneut anmelden. 

§ 6 Zahlung 

1. Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Veranstaltungen sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. unter Angabe des Kassenzeichens und der Rechnungsnummer zu überweisen. 

2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm (Flyer) ausdrücklich genannt sind. 

3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt. 

§ 7 Rücktritt der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. 

Die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden nicht erreicht wurde oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z. B. eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu. 

§ 8 Rücktritt (Abmeldung) der Teilnehmenden 

1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten. 

2. Der Rücktritt (Abmeldung) muss schriftlich erfolgen. 

3. Wird der Rücktritt erst innerhalb der 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch einen Teilnehmenden von der Warteliste besetzt werden, wird keine Teilnahmegebühr erhoben. 

4. Soweit der/die Teilnehmende ohne vorherigen schriftlichen Rücktritt (Abmeldung) an einer Veranstaltung nicht teilnimmt, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren zu. 

5. Für einzelne Veranstaltungen (Studienreisen, Langzeitfortbildungen, Veranstaltungen mit Übernachtungen) gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm (Flyer) ausdrücklich genannt sind. 

6. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung zum Rücktritt der Teilnehmenden nicht berührt und gilt vorrangig. 

§ 9 Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht: Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:  Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. Olpe 35, 44135 Dortmund, E-Mail: info@ebwwest.de, Telefon: 0231/5409-10 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventueller Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Ende der Widerrufsbelehrung 

§ 10 Haftung der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. 

Die Haftung der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten. 

§ 11 Teilnahmebescheinigung 

Die Teilnehmenden erhalten von der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. 

§ 12 Datenschutz 

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich gemäß DSG-EKD, EU-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG – neu) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt.  

Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (§ 6 Absatz 5 DSG-EKD 2018) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ, Ort, werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Absatz 8 DSG-EKD 2018) vor, damit wir Sie bei Veranstaltungsänderungen unmittelbar kontaktieren können. Liegen uns diese Daten nicht vor, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.  

Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeiter, Dozenten und unsere IT-Abteilung. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen. Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Erhebung von Daten über Teilnehmendenlisten mit Pflichtangaben für die fördernde Stelle notwendig. Diese Teilnehmendenlisten müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z. B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.  

Eine Löschung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach Ablauf der Frist stets zu Anfang des Folgejahres.  

Hat der/die Teilnehmende der Verwendung der jeweiligen Bestands- und Kontaktdaten für die Zusendung von aktuellen Informationen zu Veranstaltungen der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. zugestimmt, bleiben diese Daten im Verteiler. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an info@ebwwest.de widerrufen werden. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. in Dortmund. 

2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. 

(Stand 21.06.2023)